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Gesetzliche Grundlagen für alle Bestattungen im Freistaat Bayern

Im Bestattungsgesetz (BestG) sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb unseres Freistaates für Bestattungen geregelt.

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In Bayern darf der Verstorbene noch bis zu 36 Stunden zu Hause verweilen, um Abschied von ihm zu nehmen. In unserem Freistaat besteht eine Bestattungspflicht auf einem Friedhof.

 

Sargbestattung:

Eine Sargbestattung muss spätestens 8 Tage nach der Feststellung des Todes durchgeführt werden (hier zählen Samstage sowie Sonn- und Feiertage nicht mit). Der Grabplatz wird meist auf dem Friedhof des ehemaligen Wohnortes des Verstorbenen ausgewählt, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

 

Urnenbeisetzung:

Sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Kremierung frühestens 48 Stunden nach der Feststellung des Todes erfolgen. Innerhalb von 3 Monaten muss die Asche-Urne beigesetzt sein. In Deutschland besteht Friedhofszwang für die Beisetzung einer Asche-Urne. So kann die Asche-Urne nicht von den Angehörigen zu Hause aufbewahrt werden. Jedoch gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten durch unsere Nachbarländer oder durch eine Seebestattung. Wir zeigen Ihnen gerne Alternativen auf.